Gewährleistungsfristen BGB
Sofern nichts anderes zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird, gelten Gewährleistungsrechte grundsätzlich für 2 Jahre ab Kauf. Dabei existiert in den ersten 6 Monaten eine sog. Beweislastumkehr zugunsten des Käufers: Es wird vermutet, die Sache war bereits bei Kauf fehlerhaft. Danach entfällt diese Vermutungswirkung. Das bedeutet zwar nicht, dass der Käufer dann keine Mängelrechte mehr […]