Wechsel PKV-GKV

Privat Krankenversicherte können einen dauerhaften Wechsel in die Gesetzliche KV erreichen, wenn sie unter 54 Jahre alt sind und sich in ein Anstellungsverhältnis unter Jahresarbeitsverdienstgrenze begeben. Dazu reicht de facto aus, dass das Anstellungsverhältnis für einen Tag besteht.

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