Neue BGH Entscheidung bei (Massen-)Abmahnungen wegen Filesharing

Ein wegen Tauschbörsennutzung abgemahnter Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, den Computer seiner Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene Tauschbörsensoftware zu durchsuchen (BGH Az. I ZR 154/15 ). Mit dieser Entscheidung stellt der BGH den im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie über die Rechteinhaber der Musik- und Filmindustrie.

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